Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Telefonsex
Ort:München
Aktenzeichen:X R 142/95
Datum:2001
Jahr:1995
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.Majo2000.de
Urteilstext:Das Anbieten von Telefonsex ist Gewerbebetrieb mit der Absicht zur Gewinnerzielung. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob gegen ein gesetzliches Verbot oder Gebot oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.

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