Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Werbungskosten - Verkauf eines Hauses bei Versetzung ?
Ort:München
Aktenzeichen:VI R 17/96
Datum:2001
Jahr:1996
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.Majo2000.de
Urteilstext:Wer aus beruflichen Gründen umzieht und dadurch sein Haus verkauft, kann die Veräußerungskosten nicht als Werbungskosten absetzen. Es sei denn der Arbeitgeber macht die Versetzung wieder rückgängig. Hier überwiegt dann die berufliche Sphäre.

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