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Finanzgericht:FG München
Urteil:Kosten der Feststellung der Vaterschaft
Ort:München
Aktenzeichen:6 K 1641/99
Datum:2001
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.Majo2000.de
Urteilstext:Die Kosten der Feststellung der Vaterschaft eines nicht ehelichen Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Diese Aufwendungen entstehen nicht zwangsläufig.

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