Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:FG Nürnberg
Urteil:Eigenheimzulage - Welches Einkommensjahr zählt ?
Ort:Nürnberg
Aktenzeichen:III 156/1999
Datum:1999
Jahr:2001
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.Majo2000.de
Urteilstext:Für die Eigenheimzulage ist das Jahr der Anschaffung / Herstellung als Beginn des Förderzeitraums zu sehen und nicht erst bei Bezug der Wohnung. - Revision beim BFH

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