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Finanzgericht:FG München
Urteil:Feststellung der Vaterschaft
Ort:München
Aktenzeichen:6 K 1641/99
Datum:2000
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Die Kosten zur Feststellung der Vaterschaft eines nichtehelichen Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten für einen Vaterschaftsprozess entstünden nicht zwangsläufig, so das FG München. Der Vater hätte durch Bekenntnis den Prozeß vermeiden können.

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