Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Vererbung an Kirchengemeinde
Ort:München
Aktenzeichen:IV R 38/97
Datum:2000
Jahr:1997
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Wenn ein Landwirt seinen Betrieb (für karitative Zwecke) an eine katholische Kirchengemeinde vererbt, stellt das die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes zum Zeitpunkt seines Todes dar, so dass dafür aus den Nachlass Einkommensteuer zu zahlen ist. Auch dann, wenn die Kirchengemeinde den landwirtschaftlichen Betrieb fortführt.

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