Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Umzusgverluste - private Aufwendungen
Ort:München
Aktenzeichen:VI R 17/96
Datum:2000
Jahr:1996
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Verluste aus dem Verkauf eines Hauses aus beruflichen Umzug sind private Aufwendungen und Werbungskosten. Ausnahme: die Versetzung wird vom Arbeitgeber vor Verkauf zurückgenommen. Dann sind z.B. Maklergebühren als Werbungskosten absetzbar.

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