Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Kindergeld: Beendigung der Ausbildung
Ort:München
Aktenzeichen:VI R 19/99
Datum:2000
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Beendet ein Kind mitten im Monat die Ausbildung und wird dann arbeitslos, wird das Arbeitslosengeld bei der Berechnung nicht berücksichtigt, ebenso wie der Arbeitslohn bei Anstellung. Eine rückwirkende Streichung des Kindergelds für Vormonate ist nicht zulässig.

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