Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:FG Brandenburg
Urteil:Kindergeld und Entlassungsgeld
Ort:Brandenburg
Aktenzeichen:6 K 322/99 Kg
Datum:2000
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Das Entlassungsgeld nach dem Zivildienstgesetz kann erst in dem Monat zugerechnet werden, in dem es zugeflossen ist und nicht bereits einen Monat nach Entlassung gem. Verwaltungsvorschrift.

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