| Titel: | BA: Esgeht nicht nur um Aldi | Datum: | 7.2.01, 19:09 | artikel: | Die nachfolgende Stellungnahme gab der Fraktionsvorsitzende der Bürgeraktion Hilden im Haupt- und Finanzausschuss ab: ?Der Bebauungsplan 232 verstößt gegen den § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB, der die Gemeinden auf das Prinzip der Nachhaltigkeit als Planungsleitlinie verpflichtet. Er verstößt ferner gegen § 1 Abs. 2 BauROG, der verlangt, in der Bauleitplanung alle betroffenen Belange ? ökonomische, ökologische oder soziale ? zu berücksichtigen und miteinander zum Ausgleich zu bringen. Aus der Begründung zum Bebauungsplan 232 geht hervor, dass nur ökonomische Interessen dieses Planvorhaben bestimmen. Dass ökologische und soziale Belange nicht berücksichtigt werden, sondern ausschließlich wirtschaftliche Belange dominieren, habe ich während der 2. Offenlage in meiner schriftlichen Einwendung mit Zitaten belegt. Was als Ergebnis am Ende eines ?ergebnisoffenen? Abwägungsprozesses stehen sollte, hat diesen bestimmt, dominiert. Die Höherbewertung ökonomischer Belange im Prozess der Abwägung wird nicht begründet, sondern als zwangsläufig dargestellt. Dieses Planungsvorhaben berücksichtigt nur einen Belang ? den ökonomischen Aspekt. Die abwägungsrelevanten Umweltaspekte
- Darstellungen anderer Fachpläne; - Vermeidung/Ausgleich von zu erwartenden Eingriffen in Natur- und Landschaft; - Bewertung als Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung werden entweder nicht oder nur unvollständig behandelt. Damit verstößt dieses Planvorhaben gegen das gesetzliche Abwägungsgebot. Deshalb lehne ich den Bebauungsplan 232 ab.? | suchwort: | Aldi | INFO: | Presseerklärung BA |
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