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Headline:Zielkonflikte bei Antennenrichtlinien
Stichwort:Mobilfunk
Rubrik:Umweltschutz
Datum:5.März.2002, 20:37
Text:
Zum Auftakt der Frühlingssession hat der Nationalrat eine Reihe von Vorstössen zum Thema «Schutz vor nichtionisierender Strahlung» diskutiert.

Nichtionisierende Strahlung (NIS) wird unter anderem ausgestrahlt durch Mobilfunkantennen. Die entsprechenden Grenzwerte zum vorsorglichen Schutz der Bevölkerung sind in der so genannten NIS-Verordnung festgelegt, die der Bundesrat per 1. Februar 2000 in Kraft gesetzt hat. Das BUWAL ist zurzeit daran, die dazu gehörigen Vollzugsempfehlungen zu aktualisieren und so eine einheitliche Umsetzung durch die Kantone zu fördern. In einer dringlichen Interpellation erkundigt sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen nach dem Stand der Dinge und macht sich Sorgen, die Empfehlungen könnten zu wirtschaftlichen Einschränkungen führen.


Bundesrat Moritz Leuenberger unterstrich vor dem Rat, die Vollzugsempfehlungen des BUWAL stellten “keine weitergehenden Vorschriften dar”. Es seien Zielkonflikte vorhanden zwischen Förderung der Mobilfunktechnologie und dem Schutz des Menschen vor NIS. Der Bundesrat sorge für den “Ausgleich der sich manchmal widersprechenden Interessen”. Das UVEK wird wie geplant bis Mitte 2002 darüber entscheiden. Die NIS-Verordnung dürfe durch die Vollzugsempfehlungen jedoch auf kaltem Weg weder verschärft noch abgeschwächt werden, heisst es in der Antwort auf die Interpellation.


Die gesundheitlichen Auswirkungen schwacher nichtionisierender Strahlung sind aus heutiger wissenschaftlicher Sicht noch wenig klar. Nähere Untersuchungen sind deshalb laut Bundesrat Leuenberger angezeigt.

Quelle:BUWAL
Link:www.umwelt-schweiz.ch


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