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Überschrift:HZK befreit Auszubildende von Zuzahlungen
Inhalt:Unter dem Motto „Berufseinsteiger aufgepasst“ informiert die HZK- Krankenkasse für Bau- und Holzberufe die zukünftigen AZUBIS, wie man beim Beginn der Ausbildung oder dem Berufsstart mit dem Anspruch auf eine eigene Krankenversicherung Geld spa-ren kann. Sobald die entsprechende Beitrittserklärung vorliegt, erle-digt das HZK-Team für die zukünftigen AZUBIS alle Formalitäten. Sehr vorteilhaft für die HZK-Azubis: Befreiung von der Zuzahlungs-pflicht, wenn der monatliche Bruttoverdienst DM 1.792,- nicht über-schreitet. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt sogar die Zu-zahlungspflicht bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln auch dann, wenn der Bruttoverdienst die Einkommensgrenze überschreitet.Die AZUBI-Kundenbetreuer stehen für Beratung und Hilfestellung in der neuen Lebensphase unter der HZK-Service-Nummer (0 18 02) 30 56 57 montags bis donnerstags von 7 bis 20 Uhr und freitags bis 12.45 Uhr zur Verfügung. Über den 24-Stunden-Service im Internet kann ebenfalls der Antrag auf vollständige Befreiung von Zuzahlungen gestellt und eine Bei-trittserklärung abgegeben werden. Die HZK-AZUBIS erhalten dann eine Befreiungsbescheinigung, die nur noch dem Arzt vorgelegt muss. Der Arzt informiert die Apotheke durch das Rezept, das er aus-stellt, und der HZK-AZUBI erhält das benötigte Medikament ganz oh-ne Zuzahlung.Besonderes highlight für die HZK-AZUBIS: Die Leistungen der HZK-Krankenkasse wurden bei einem stabilen Beitragssatz in 2001 aus-gebaut. Beispielsweise gibt es den kostenlosen BODY-GUARD für die Gesundheit.... Gerne informieren die HZK-Kundenbetreuer auch an-dere interessierte potentielle Mitglieder unter der HZK-Service-Nummer (0 18 02) 30 56 57 für nur 12 Pfennig je Gespräch aus dem Festnetz. Der HZK-Berufsstarter-Service mit weiteren Infos kann dar-über hinaus jederzeit kostenlos angefordert werden.
Link:http://www.hzk.de
EMail: 

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