| Titel: | Tiermehl ist Abfall | Gemeinde/Stadt: | | URL: | landkreis.leer.net | Datum: | Montag, 12.3.2001 | Text: | Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Leer Tiermehl oder Futtermittel mit tierischen Bestandteilen gelten jetzt als Abfall. Damit unterliegen diese Materialien auch der abfallrechtlichen Überwachung, teilt der Landkreis Leer mit. Die Kreisverwaltung hat, wie die anderen Landkreise auch, nach den Vorgaben des Umweltministerium eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie enthält Regelungen zu Auskunfts- und Nachweispflichten sowie zu den entsprechenden Fristen.
Hintergrund der Aktion ist es, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung, tiermehlhaltige Futtermittel zum Schutz der Verbraucher dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb müssten die Besitzer, die jetzt zu "Abfallbesitzern" geworden sind, genaue Angaben zur Art und Menge der tiermehlhaltigen Abfälle machen, damit der Verbleib lückenlos dokumentiert werden könne. Die einzelnen Pflichten können der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung entnommen werden. Die tiermehlhaltigen Abfälle sind so aufzubewahren, dass eine Vermischung mit anderen Stoffen, vor allem mit Futtermitteln und anderen Abfällen, vermieden wird. Gegen Niederschlag und Verwehungen sind die Stoffe ebenfalls zu schützen.
Die vollständige Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann in der Kreisverwaltung Leer, Friesenstraße 46, in den Zimmern 345 und 347 eingesehen werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter unter den Telefonnummern (04 91) 9 26- 13 17 und 9 26-12 48 zur Verfügung. | Autor: | Landkreis Leer |
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