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Regionale Informationen aus dem Landkreis Leer

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Titel:Veterinäramt gibt Hinweise zum Schutz gegen MKS
Gemeinde/Stadt: 
URL:landkreis.leer.net
Datum:Donnerstag, 22.3.2001
Text:Leer Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer bittet aufgrund der Maul-und Klauenseuche-Ausbrüche in den Niederlanden insbesondere die Halter von Klauentieren auf die Einhaltung von verschiedenen Maßnahmen zu achten, um die Gefahr einer weiteren Verbreitung einzudämmen.

Das Transportieren von Klauentieren aus oder in einen Bestand oder einen Schlachtbetrieb ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veterinäramtes erlaubt. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn aufgrund der Untersuchung sämtlicher Klauentiere des Betriebes durch den Tierarzt ein Suchenverdacht ausgeschlossen werden kann.

Märkte oder Ausstellungen mit Klauentieren dürfen nicht stattfinden. Von der Durchführung von Veranstaltungen, von den ähnliche Gefahren ausgehen könnten, sollte ebenfalls abgesehen werden, empfiehlt das Veterinäramt.

Weitere Empfehlungen und Hinweise: Die Klauentierställe oder sonstige Standorte sollten nur mit besonderer Schutzkleidung und nur vom Besitzer der Tiere oder sonst mit Beaufsichtigung, Wartung und Pflege beauftragten Personen, von Tierärzten und von solchen Personen betreten werden, denen vom Landkreis Leer eine Genehmigung erteilt worden ist. Bei allen Personen muss die Schutzkleidung, ausgenommen Einwegschutzkleidung, nach Verlassen der Ställe oder sonstigen Standorte abgelegt sowie gereinigt und desinfiziert werden. Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe oder sonstigen Standorte nur mit Einwegschutzkleidung betreten. Der Besitzer hat die Einwegschutzkleidung nach Gebrauch so zu beseitigen, dass eine mögliche Verbreitung des Virus vermieden wird.

An den Ein- und Ausgängen der Ställe sollten vom Besitzer Desinfektionseinrichtungen, zum Beispiel Wannen oder Matten zur Desinfektion des Schuhwerks, und an den Zufahrten vom Betriebsgelände sollten Stellen zur Desinfektion von Fahrzeugen eingerichtet werden. Wie an den Zugängen zu den Klauentierställen müssen auch alle Personen vor dem Verlassen des Betriebes oder sonstigen Standortes ihr Schuhwerk reinigen und desinfizieren.

Fahrzeuge sollten den Betrieb nur nach vorheriger Reinigung und Desinfektion mit einem handelsüblichen Desinfekti-onsmittel oder mit einem geeigneten Desinfektionsmittel verlassen. Die Stallgänge und Plätze vor den Ein- und Ausgängen der Ställe sind zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Gesundheit der Klauentiere sollte täglich überprüft werden. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Maul- und Klauenseuche ist sofort dem Veterinäramt anzuzeigen. Den Verdacht begründen insbesondere Krankheitserscheinungen wie plötzlicher Milchrückgang, Fieber, Speichelfluß, Entwicklung von Blasen an Klauen und Zitzen bei Rindern sowie der Maulschleimhaut und gehäuft auftretende Lahmheit bei Schweinen.
Autor:Landkreis Leer

Redaktion - LeerOnline


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