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Regionale Informationen aus dem Landkreis Leer

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Titel:Vieh darf bis zum 16. April nicht auf die Weide
Gemeinde/Stadt:Leer, Landkreis
URL:landkreis.leer.net
Datum:Mittwoch, 4.4.2001
Text:Landkreis Leer und Stadt Emden erlassen Verordnung

Leer Mit einer "Tierseuchenbehördlichen Verordnung" hat der Landkreis Leer den Weideauftrieb von Klauentieren bis einschließlich zum 16. April untersagt. Anlass ist die drohende MKS-Gefahr. In Absprache mit dem Landvolk haben sich die Stadt Emden und der Landkreis Leer in dieser Woche zu diesem Schritt entschlossen, weil "die Tiere in der freien Natur der Ansteckungsgefahr viel stärker ausgesetzt sind". Kontakt mit Wildtieren oder Zugvögel seien nur zwei von vielen Ansteckungsmöglichkeiten, die außerhalb des Stalls lauern.

Man verkenne dabei nicht die Probleme, die einige Landwirte mit dieser Regelung hätten, heißt es in der Mitteilung des Landkreises. In Anbetracht der MKS-Gefahr, der hinter der Jahreszeit zurückliegenden Vegetation und des in den meisten Betrieben vorhandenen Futtervorrates scheine dieser Schritt zu diesem Zeitpunkt jedoch angebracht.

Gleichzeitig verbietet die Verordnung auch, Gülle, Jauche oder Festmist von Klauentieren und Geflügel in das Gebiet des Landkreises Leer zu bringen. Die Verordnung hat damit auch den Schutz gegen andere Tierseuchen zum Ziel.

Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Mark geahndet werden.
Autor:Landkreis Leer

Redaktion - LeerOnline


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