| Titel: | Entschädigung der Zwangsarbeiter: Antragsfrist endet | Gemeinde/Stadt: | Leer, Landkreis | URL: | landkreis.leer.net | Datum: | Dienstag, 3.4.2001 | Text: | Für die meisten Betroffenen ist der 11. April der letzte Termin
Leer Für die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter läuft die Antragsfrist für eine Entschädigung bereits am 11. April aus. Darauf weist die Kreisverwaltung Leer noch einmal ausdrücklich hin. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Antrag auch noch bis zum 11. August gestellt werden. Alle Anträge müssen innerhalb dieser so genannten Ausschlussfrist abgeschickt werden. Es genügt ein formloser Antrag.
Grundlage von Entschädigungen ist das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom August letzten Jahres. Nach diesem Gesetz müssen die Anträge bei den jeweiligen Partnerorganisationen der Stiftung gestellt werden, über deren Adressen die Kreisverwaltung sowie auch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen Auskunft geben können. Der Gesetzestext ist im Internet unter "www.bundesfinanzministerium.de" abrufbar.
Vor dem Hintergrund, dass in der Zeit der NS-Herrschaft und des Zweiten Weltkrieges im Deutschen Reich und in den von Deutschland besetzten Gebieten Millionen von Zwangsarbeitern unter zumeist inhumanen Bedingungen eingesetzt waren, soll mit der Stiftung ein Zeichen der historischen und moralischen Verantwortung gesetzt werden. Gleichzeitig wollen die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmer die bisherigen Entschädigungsregelungen ergänzen.
Zur Klärung der zahlreichen Einzelfragen empfiehlt die Kreisverwaltung eventuellen Anspruchsberechtigten, möglichst sofort Kontakt mit den Sozialämtern der Stadt und Gemeindeverwaltungen beziehungsweise der Kreisverwaltung aufzunehmen. | Autor: | Landkreis Leer |
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